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Vorbehandlung

Vorbehandlung

Eine Farbe macht nur so lange Freude, wie diese nicht durch einen korrosiven Untergrund zerstört wird. Mit unserer modernen Vorbehandlung im Tauchverfahren garantieren wir ihnen eine langfristige korrosionsfreie Lackierung. Im Gegensatz zu den üblichen Sprühreinigungsanlagen wird beim Tauchen auch wirklich jeder nur so schlecht zugängliche Fleck gereinigt. Eine zusätzliche Zinkphosphatierung oder Chromatierung gewährt eine einwandfreie Haftung aber auch kein Rostunterwandern bei beschädigten Lackschichten.
Konservierung

Konservierung

Konservierung Branntweinessig Kaliumbenzoat (E212) Kaliumsorbat (E202) Milchsäure (E270) Natamycin (E235) Natriumacetat (E262) Natriumascorbat (E301) Natriumbenzoat (E211) Natriumpropionat (E281) Sorbinsäure (E200) Sorbitol (E420) Weinsäure (E334) Zwiebelextrakt
Stromerzeuger

Stromerzeuger

Bei DEUTZ finden Sie technologisch führende Motoren für Aggregate, Kompressoren und Pumpen. Alle unsere Motoren erfüllen die gültigen Abgasnormen weltweit. Qualität inklusive: Zuverlässig und mit wenig Wartungsaufwand sind unsere Motoren stets einsatzbereit.
Schwierige Rekonstruktion

Schwierige Rekonstruktion

Während der exakte Unfallablauf mangels Augenzeugen im Dunkeln blieb, konnten die Gutachter, Pierre Schnaitmann und Hartmut Betsch, Details zum Garagentor erläutern. Die alte Mechanik hatte, außer einer Lichtschranke, keine Sicherungsvorrichtungen. Als Gutachter Schnaitmann zehn Tage nach dem Unfall vor Ort war, sei die Kupplung so eingestellt gewesen, dass man das Tor nicht von Hand habe stoppen können. Warum das Tor nach der Reparatur zunächst funktionierte, konnten die Gutachter nicht klären. Es sei aber die Aufgabe des Monteurs gewesen, die Frau des Besitzers ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Anlage überaltert sei. Der Angeklagte und sein Anwalt, Marcus Ehm, wiesen den Vorwurf, der Monteur habe sich pflichtwidrig verhalten, zurück. Die Richterin folgte den Forderungen der Staatsanwaltschaft, deren Vertreterin Simone Kieninger auf eine Geldstrafe plädiert hatte: Der Monteur wurde wegen fahrlässiger Tötung zu 60 Tagessätzen à 65 Euro verurteilt. Er habe, so die Richterin, bei der Reparatur seine Sorgfaltspflicht verletzt. Zudem sei der Tod des Opfers zumindest eine mittelbare Folge des Unfalls gewesen. Quelle: Badische Zeitung